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DAS NEF ALS "STRAßENRÄUMER"?

Je nach Rettungsdienstorganisation und Landkreis gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, wie NEF und RTW bei Einsatzfahrten mit Patienten Richtung Krankenhaus fahren. Bisher habe ich zu dieser Thematik noch keine einheitliche Aussage finden können, je nach befragtem Juristen gab es unterschiedliche Meinungen dazu.

RTW fährt mit Blaulicht vorweg, das NEF ohne Blaulicht hinterher
Nach meiner bisherigen Praxis eine absolut praktikable Lösung, die auch den gesetzlichen Rahmenbestimmungen entspricht. In speziellen Ausnahmen kann ja aus medizinischen gründen und notärztlicher Aweisung davon abgewichen werden, für das normale Tagesgeschäft aber sicherlich die adäquate Variante.

NEF fährt mit Blaulicht vorweg, RTW fährt mit Blaulicht hinterher
Oft wird als Argument für diese Variante genannt, das NEF könne vor dem RTW ja die Straße "räumen", der RTW hätte dann in der entstehenden Gasse freie Fahrt, auf den Kreuzungen würde der Verkehr dann schon stehen und die Gefahr eines Unfalls wäre damit geringer.
Aus meiner Sicht und Erfahrung ist dies so nicht unbedingt gegeben. Der Fahrer des RTWs muss jetzt neben den "normalen" Verkehrsteilnehmern auch noch auf ein zusätzliches Fahrzeug achten, gerade an Kreuzungen, wo der Querverkehr das Hauptproblem ist, muss jetzt auch noch auf den Abstand zum voraus fahrenden NEF und dessen Fahrmanöver geachtet werden.
Zusätzlich besteht die Gefahr, dass bei mehreren Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, nur das erste registriert wird und die nachfolgenden übersehen werden. Sollte dies so sein, dann ist ein Unfall mit dem NEF in jedem Fall vorzuziehen, da die Folgen schon aus fahrzeugtechnischen Gründen sicherlich nicht so schlimm sind, als wenn der RTW darin verwickelt ist. Und auch wenn es etwas makaber klingt, in dem NEF sitzt nur eine Person, in dem RTW sind mindestens vier Personen (Fahrer, RA, NA, Patient) gefährdet!

RTW fährt mit Blaulicht vorweg, das NEF fährt mit Blaulicht hinterher
Die beiden Hauptargumente für diese Variante sind die Einheit von NEF und dem dazugehörigen Notarzt, um so eine schnelles Umsteigen des Notarztes bei einem Folgeeinsatz zu gewährleisten, und die mitgeführte Zusatzausstattung auf dem NEF.
Die Aufgabe des NEF ist der schnelle Transport des Notarztes zum Einsatzort, sobald dies erfolgt ist, hat das NEF eigentlich keine Berechtigung für eine Fahrt mit Sondersignalen. Erfordert der Patientenzustand eine Begleitung des Notarztes und sogar den Transport mit Sondersignalen, wird das NEF nicht benötigt, weil der Notarzt eh nicht abkömmlich ist, also einen anderen Einsatz nicht übernehmen kann. Ist der Notarzt für einen anderen Einsatz abkömmlich, dann muss der RTW ja nicht mit Sondersignalen zum Krankenhaus fahren, weil der Patientenzustand ja ganz offensichtlich nicht so dramatisch ist und somit auch keine Indikation für eine Fahrt mit Sondersignalen gegeben ist, das NEF bleibt also verkehrstechnisch problemlos in der Nähe des RTW.
Was die zusätzliche, spezielle medizinische Ausstattung angeht: dies kann man ja vor Transportbeginn in den RTW verladen, es handelt sich ja hierbei meist nur um spezielle bzw. zusätzliche Medikamente, eine Verlastung dieser Sachen ist ja problemlos in eine kleine Tasche möglich.


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